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Bosman Van Zaal B.V. (Handelskammer 3321141) mit Sitz in Braziliëlaan 4, 1432 DG Aalsmeer und die Tochtergesellschaften: Crea-Tech International B.V. (Handelskammer 27310974) in Aalsmeer, Polariks B.V. (Handelskammer 81247028), Synalgae B.V. (Handelskammer 71070923) in Aalsmeer, Bosman International (Handelskammer 59705671), und Montera Techniek B.V. (Handelskammer 59709936) in Pijnacker.
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Braziliëlaan 4, 1432 DG Aalsmeer | +31 297 344 344 | info@bosmanvanzaal.com
BUSINESS CONTACTS
1. Collection and use of personal data from customers, suppliers, and other contractors
We would like to draw your attention to the fact that we will collect and use the personal data you provide us with, because of the necessity to conclude and execute any agreement with you. This applies to our (potential) customers as well as to the parties from whom we purchase goods and/or services. Of course, we will always handle your data with care.
If you are a (potential) customer of ours, we use your data to be able to send you a quotation, to determine which specifications or wishes a particular good or service must meet, to be able to deliver goods or carry out work for you, to be able to invoice and to communicate with you smoothly and efficiently about the execution aspects of the agreement.
If you are a (potential) supplier or other contractor, your personal data are also necessary for the conclusion and execution of the agreement. With purchasing, this is necessary in order to be able to let you know which specifications or wishes a particular good or service must meet, to be able to send a request for a quotation or to be able to place an order with you, to be able to pay your invoices and to be able to communicate quickly and efficiently with you about other aspects of the agreement.
You are not obliged to provide us with your personal data. However, if you do not provide us with any or insufficient personal data, it is possible that we may not be able to carry out the aforementioned activities.
2. Collection, use, and retention of personal data of business associates
We would like to draw your attention to the fact that we will collect and use the personal data you provide us with, either because you have given us permission to do so or because this is necessary for the protection of our legitimate interests. We process the following data: name, address, and contact details. Of course, we will always handle your data with care.
If you are a business associate, we use your data to contact you for purposes that are in the interest of our company. This includes, for example, discussing possible cooperation, providing and obtaining information, and maintaining our network.
You are not obliged to provide us with your personal data. However, if you do not provide us with any or insufficient personal data, it is possible that we may not be able to carry out the aforementioned purposes.
3. Transfer of data to third parties
In connection with the execution of any agreement with you, we may have to provide your personal data to parties who supply parts, materials, and products to us or who carry out work on our behalf. We also use Microsoft Office and the associated storage options for e-mails and other files.
4. Storage period of personal data
We will retain your Personal Data for as long as needed or permitted in light of the purpose(s) for which it was obtained.
5. Your rights
You have the right to ask us to access your own personal data. If there is reason to do so, you may also request us to supplement your personal data or to correct any inaccuracies. In addition, you have the right to ask to delete your personal data or to restrict the use of your personal data. You can also object to the collection and use of your data or file a complaint with the Dutch Data Protection Authority. Finally, you can ask us to obtain your personal data or transfer that data to another party.
To exercise your rights, please contact the HR department at info@bosmanvanzaal.com or at +31 297 344 344. You can also contact us if you have any questions or for more information about the collection and use of your personal data.
COOKIES AND ANALYTICS
6. Collection and use of cookies received via our websites
It’s possible that our website sends a ‘cookie’, a small text file, to your computer. This allows us to recognize your computer when you visit us again. If you don’t want to receive cookies, you can look in the help file of your internet browser to see how you can block all cookies or how you can ensure that you receive a warning before a cookie is saved. For more information about cookies, please visit http://www.cookiecentral.com.
When you visit our website to view, read or download information, some ‘visitor information’ is collected and stored by us, such as the domain name and the host computer from which you are accessing the Internet, the Internet Protocol (IP) address of the computer that you use, the date and time you visit our website and the internet address of the website from which you are directly linked to our website. With this information, we measure the traffic on our websites and we can improve our websites. This data is erased after some time.
7. Analysing website use through cookies via Google Analytics
Our websites use Google Analytics, a web analytics service provided by Google Inc. Google Analytics uses ‘cookies’ (text files placed on your computer) to help the website analyze how users use the site. The information generated by the cookie about your use of the website (including your IP address) will be transferred to and stored by Google on servers in the United States. Google uses this information to keep track of how you use the website, to compile reports on website activity for website operators, and to offer other services relating to website activity and internet usage. Google may provide this information to third parties if Google is legally obliged to do so, or if these third parties process the information on behalf of Google. Google will not combine your IP address with other data held by Google. You can refuse the use of cookies by choosing the appropriate settings in your browser. However, we would like to point out that in that case, you may not be able to use all the features of this website. By using this website you consent to the processing of the information by Google in the manner and for the purposes described above.
PERSONNEL ADMINISTRATION
8. Collection and use of personal data of applicants, temporary workers/payroll workers, trainees, and employees
We would like to draw your attention to the fact that we will collect and use the personal data you provide us for the necessity to complete the application procedure or to conclude and execute an (eventual) employment contract/internship contract / temporary employment contract. In addition, certain personal data are required in order to comply with and implement the provisions of our collective labour agreement (CLA). We also collect and use your personal data in order to comply with certain legal obligations. These legal obligations relate, for example, to the determination and indebtedness of taxes and contributions for employees.
In view of this necessity, you are obliged to provide us with the necessary personal data. If you do not provide us with any or sufficient personal data, we may not be able to go through a job application procedure with you, enter into and perform a (possible) employment contract/internship contract / temporary employment contract or comply with our legal obligations. Of course, we will always handle your data with care.
If you are a (payroll) employee or intern, we will use your data for drawing up, executing, and terminating the employment or internship agreement or the employment relationship. This is understood to mean, among other things:
a) the treatment of staff matters;
b) fixing and paying the salary, allowances, and other monetary amounts;
c) and the assessment and payment of any taxes, contributions, and other tax obligations on your behalf as an employee or trainee.
If you are an applicant, we will use your details to communicate with you about the progress of the application process, your suitability for a function that is or may become vacant, and any expenses you have incurred.
If you are a temporary employee, we will use the information we obtain from the temporary employment agency to assess your suitability for a function that is or may be vacant and for the execution of the temporary employment contract.
8. Transfer of data to third parties
It is possible that we may pass on your personal data to other parties. These other parties may be government authorities, but also parties who perform work on our behalf or parties to whom we are obliged to provide information in connection with the (execution of the) employment contract. The following parties are involved:
- the Tax and Customs Administration;
- the UWV (Employee Insurance Agency);
- our health and safety service/company doctor;
- the Inspection for Social Affairs and Employment;
- The Pension Fund;
- the leasing company;
- the absenteeism insurer;
- our accountant/bookkeeper/salary administrator;
- Travel agency, hotel, airline;
- Embassy, Visa Bureau for obtaining a visa.
Sometimes it will be necessary to provide your data to another party in order to comply with the law, as is the case with the transfer to the Tax and Customs Administration, the UWV, our health and safety service/company doctor, the (mandatory) Pension Fund and the Inspection for Social Affairs and Employment.
In other cases, the transfer is necessary in order to be able to execute the (employment) agreement with you, such as when passing it on to the leasing company or embassy. When providing your details to our absenteeism insurer, we have a legitimate interest in being able to claim insurance benefits.
In addition, there are parties who carry out activities on our behalf, such as the accountant/salary administrator. We have a legitimate interest in the transfer of your data. These activities are outsourced because of (among other things) the knowledge and expertise that our accountant/salary administrator possesses. In order to execute the (employment) agreement with you, the accountant/payroll administrator needs your personal details.
Furthermore, we use external server space for the storage of (parts of) our personnel and payroll administration, of which your personal data form a part. For this reason, your personal data will be provided to our service provider. In addition, we use Microsoft Office and the associated storage options for e-mails and other files. We have a legitimate interest in these two transfers because we want data digitally.
9. Storage period of personal data
We will remove your application data no later than 4 weeks after the end of the application process unless you have given us permission to keep your data for a maximum period of 1 year.
We will retain the personal data from the salary administration that are of fiscal importance for a period of 7 years after you have left employment. This retention period is related to a legal obligation that applies to us. We will retain payroll tax statements and a copy of your identity document for 5 years after the end of your employment. This retention period is also related to a legal obligation that applies to us.
For other data in the personnel or payroll administration, we apply a retention period of no more than 2 years after your employment is terminated, unless it appears that certain personal data are necessary for us to comply with a statutory obligation (to retain) or in the event of an industrial dispute or legal action. Other information from the personnel or payroll administration’ includes, for example, employment contracts, reports of appraisal and performance interviews, correspondence about the appointment, promotion, demotion and dismissal, certificates, and administrative absenteeism data.
10. Your rights
You have the right to ask us to access your own personal data. If there is reason to do so, you may also request us to supplement your personal data or to correct any inaccuracies. In addition, you have the right to ask to delete your personal data or to restrict the use of your personal data. You can also object to the collection and use of your data. If you find that we handle your personal data incorrectly, you can submit a complaint about this to the organisation that monitors the privacy rules, the Dutch Data Protection Authority. Finally, you can ask us to obtain your personal data or transfer that data to another party.
You may not exercise the above rights in all circumstances. For example, if we need your personal data in order to comply with the law, you cannot object or request deletion.
To exercise your rights, please contact the HR department at info@bosmanvanzaal.com or at +31 297 344 344. You can also contact us if you have any questions or for more information about the collection and use of your personal data.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metaalunie
1 Januar 2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen, herausgegeben von der Koninklijke Metaalunie ([wörtlich: Königliche Metallunion], einemUnternehmerverband für kleine und mittlere Unternehmen in der Metallindustrie), bezeichnet als ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER METAALUNIE, hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Gerichts Rotterdam am 1. Januar 2019. Ausgabe der Koninklijke Metaalunie, Postbus 2600, NL-3430 GANieuwegein.
Artikel 1: Anwendbarkeit
- 1.1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle Angebote, die ein Mitglied der Metaalunie abgibt, auf alle Verträge, die es schließt, und auf alle daraus resul- tierenden Verträge, sofern das Mitglied der Metaalunie Anbieter oder Auftrag- nehmer ist.
- 1.2. Ein Mitglied der Metaalunie, das diese Bedingungen verwendet, wird als Auf- tragnehmer bezeichnet. Die Gegenpartei wird als Auftraggeber bezeichnet.
- 1.3. Bei Widersprüchen zwischen dem Inhalt des zwischen demAuftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags und diesen Bedingungen haben die Vertragsbestimmungen Vorrang.
- 1.4. Diese Bedingungen dürfen ausschließlich von Mitgliedern der Metaalunie ver- wendet werden.
Artikel 2: Angebote
- 2.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, sein An- gebot bis zwei Werktage, nachdem dessen Annahme bei ihmeingegangen ist, zu widerrufen.
- 2.2. Wenn der Auftraggeber demAuftragnehmer Informationen bereitstellt, darf der Auftragnehmer auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit vertrauen und sein Angebot auf diese Informationen stützen.
- 2.3. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in EUR und zuzüglich Um- satzsteuer sowie anderer staatlicher Abgaben oder Steuern. Die Preise ver- stehen sich ferner zuzüglich Reise-, Unterkunfts-, Verpackungs-, Lager- und Transportkosten sowie Kosten für Beladen, Entladen und Mitwirken an der Erfüllung von Formalitäten im Zollbereich.
Artikel 3: Geheimhaltung
- 3.1. Alle demAuftraggeber von demAuftragnehmer oder in dessen Namen bereit- gestellten Informationen (wie etwa Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeich- nungen und Know-how) jeglicher Art und in jeglicher Formsind vertraulich und dürfen von dem Auftraggeber ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrags verwendet werden.
- 3.2. Der Auftraggeber darf die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informationen weder veröffentlichen noch vervielfältigen.
- 3.3. Für jede Verletzung einer der in Absatz 1 und 2 dieses Artikels genannten Verpflichtungen schuldet der Auftraggeber eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,- 1. Diese Vertragsstrafe kann neben einem gesetzlichen Schadenersatzanspruch gefordert werden.
- 3.4. Der Auftraggeber muss die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Informatio- nen auf erste Anforderung innerhalb einer von dem Auftragnehmer gesetzten Frist nach Wahl des Auftragnehmers zurückgeben oder vernichten. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Auftraggeber demAuftragneh- mer eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- 1 pro Tag. Diese Ver- tragsstrafe kann neben einem gesetzlichen Schadenersatzanspruch gefordert werden.
Artikel 4: Empfehlungen und bereitgestellte Informationen
- 4.1. Der Auftraggeber kann aus Empfehlungen und Informationen des Auftragneh- mers, die sich nicht unmittelbar auf den Auftrag beziehen, keinerlei Rechte ableiten.
- 4.2. Wenn der Auftraggeber demAuftragnehmer Informationen bereitstellt, darf der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Vertrags auf deren Richtigkeit und Voll- ständigkeit vertrauen.
- 4.3. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf jeden An- spruch Dritter in Bezug auf die Verwendung der von demAuftraggeber oder in seinem Namen bereitgestellten Empfehlungen, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfe, Materialien, Marken, Muster, Modelle und dergleichen. Der Auftrag- geber wird alle dem Auftragnehmer entstehenden Schäden, darin inbegriffen alle zur Abwehr dieser Ansprüche aufgewendeten Kosten, ersetzen.
Artikel 5: Lieferzeit /Ausführungsfrist
- 5.1. Eine angegebene Lieferzeit oder Ausführungsfrist stellt lediglich eine Richtangabe dar.
- 5.2. Die Lieferzeit oder Ausführungsfrist beginnt erst, wenn über alle kaufmänni- schen und technischen Details Einigkeit besteht, der Auftragnehmer im Besitz aller Informationen ist, darin inbegriffen endgültige und genehmigte Zeichnun- gen und dergleichen, die vereinbarte (Raten-)Zahlung eingegangen ist und die sonstigen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags erfüllt sind.
- 5.3. Wenn:
- a. andere Umstände als diejenigen gegeben sind, die dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Festlegung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist be- kannt waren, kann er die Lieferzeit oder Ausführungsfrist unter Berück- sichtigung seiner Planung um den Zeitraum verlängern, der erforderlich ist, um den Auftrag unter diesen Umständen auszuführen;
- b. Mehrarbeit anfällt, wird die Lieferzeit oder Ausführungsfrist um den Zeit- raum verlängert, den der Auftragnehmer unter Berücksichtigung seiner Planung benötigt, um die erforderlichen Materialien und Teile zu liefern (liefern zu lassen) und die Mehrarbeit zu verrichten;
- c. der Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, wird die Lieferzeit oder Ausführungsfrist um den Zeitraum verlängert, den der Auftragnehmer unter Berücksichtigung seiner Planung benötigt, um den Auftrag nach Wegfall des Grundes für die Aussetzung auszuführen.
- Vorbehaltlich eines von demAuftraggeber erbrachten Gegenbeweises wird un- terstellt, dass der Zeitraum der Verlängerung der Lieferzeit oder Ausführungs- frist aufgrund einer der oben in Buchstabe a bis c beschriebenen Situationen erforderlich ist.
- 5.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Kosten oder Schäden, die dem Auftrag- nehmer infolge einer Überschreitung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist ge- mäß Absatz 3 dieses Artikels entstehen, zu ersetzen.
- 5.5. Eine Überschreitung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist gewährt demAuftrag- geber weder einen Schadenersatzanspruch noch ein Auflösungsrecht. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf etwaige Ansprü- che Dritter infolge einer Überschreitung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist.
Artikel 6: Lieferung und Gefahrübergang
- 6.1. Die Lieferung ist erfolgt, sobald der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Sa- che an dessen Standort zur Verfügung gestellt und demAuftraggeber mitgeteilt hat, dass ihmdie Sache zur Verfügung steht. Der Auftraggeber trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr, was unter anderem Lagerung, Beladung, Transport und Entladung betrifft.
- 6.2. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können vereinbaren, dass der Auf- tragnehmer den Transport organisiert. Auch in diesem Fall trägt der Auftrag- geber die Gefahr unter anderem für Lagerung, Beladung, Transport und Entla- dung. Der Auftraggeber kann sich gegen diese Gefahren versichern.
- 6.3. Wenn es sich um einen Austausch handelt und der Auftraggeber die auszu- tauschende Sache bis zur Lieferung der neuen Sache verwahrt, verbleibt die Gefahr für die auszutauschende Sache bei demAuftraggeber, bis er diese an denAuftragnehmer übergibt. Wenn der Auftraggeber die auszutauschende Sa- che nicht in demZustand übergeben kann, in demsich diese bei Abschluss des Vertrags befunden hat, kann der Auftragnehmer den Vertrag auflösen.
Artikel 7: Preisänderung
- Der Auftragnehmer darf eine nach Abschluss des Vertrags eingetretene Ver- teuerung der den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren an den Auftrag- geber weitergeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mehrpreis auf erstes Verlangen des Auftragnehmers zu bezahlen.
Artikel 8: Höhere Gewalt
- 8.1. Eine Verletzung seiner Verpflichtungen kann dem Auftragnehmer nicht zuge- rechnet werden, wenn diese auf höherer Gewalt beruht.
- 8.2. Unter höherer Gewalt wird unter anderem der Umstand verstanden, dass von demAuftragnehmer eingebundene Dritte, wie etwa Lieferanten, Subunterneh- mer und Transporteure, oder andere Parteien, von denen der Auftraggeber abhängig ist, ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, sowie Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Terrorismus, Cyberkriminalität, Stö- rungen in der digitalen Infrastruktur, Brand, Stromausfall, Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, Straßensperren, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen sowie Einfuhr- und Han- delsbeschränkungen.
- 8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erfüllung der ihm gegenüber dem Auf- traggeber obliegenden Verpflichtungen auszusetzen, wenn er infolge höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, diese zu erfüllen. Wenn die Um- stände, die die höhere Gewalt begründen, wegfallen, holt der Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach, sobald seine Planung dies zulässt.
- 8.4. Wenn höhere Gewalt vorliegt und Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder wird oder aber die Umstände, die eine vorübergehende höhere Gewalt begründen, länger als sechs Monate angedauert haben, ist der Auftragnehmer befugt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung vollständig oder teilweise aufzulösen. Der Auf- traggeber ist in diesen Fällen berechtigt, den Vertrag - ausschließlich bezüglich des noch nicht erfüllten Teils der Verpflichtungen - mit sofortiger Wirkung auf- zulösen.
- 8.5. Die Vertragsparteien haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz des in- folge der höheren Gewalt, der Aussetzung oder der Auflösung im Sinne dieses Artikels entstandenen oder noch entstehenden Schadens.
Artikel 9: Leistungsumfang
- 9.1. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass alle Genehmigungen, Befreiungen und anderen zur Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig eingeholt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Verlangen eine Abschrift der genannten Unterlagen zu schicken.
- 9.2. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, sind imLeistungsumfang nicht enthal- ten:
- a. Erd-, Ramm-, Abriss-, Abbruch-, Fundament-, Maurer-, Tischler-, Ver- putz-, Maler-, Tapezier-, Reparatur- oder andere Bauarbeiten;
- b. Realisierung der Anschlüsse an das Gas-, Wasser- und Stromnetz, Inter- netanschlüsse oder andere infrastrukturelle Einrichtungen;
- c. Maßnahmen zur Vermeidung oder Beschränkung einer Beschädigung oder eines Verlustes von Sachen, die sich auf oder in der Umgebung des Arbeitsplatzes befinden;
- d. Abtransport von Materialien, Baustoffen oder Abfällen;
- e. vertikaler und horizontaler Transport.
Artikel 10: Mehrarbeit
- 10.1. Änderungen am Leistungsumfang führen in jedem Fall zu Mehrarbeit, wenn:
- a. der Entwurf, die Spezifikationen oder die Leistungsbeschreibung geändert werden;
- b. die vomAuftraggeber bereitgestellten Informationen nicht der Wirklichkeit entsprechen;
- c. die geschätzten Mengen um mehr als 5 % abweichen.
- 10.2. Die Berechnung der Mehrarbeit erfolgt auf Basis der preisbestimmenden Faktoren, die zum Zeitpunkt der Verrichtung der Mehrarbeit gelten. Der Auf- traggeber ist verpflichtet, den Preis der Mehrarbeit auf erstes Verlangen des Auftragnehmers zu bezahlen.
Artikel 11: Durchführung des Werks
- 11.1. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass der Auftragnehmer seine Arbeiten unge- stört und zum vereinbarten Zeitpunkt ausführen kann und dass ihm bei der Ausführung seiner Arbeiten die benötigten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, wie etwa:
- a. Gas, Wasser, Strom und Internet;
- b. Heizung;
- c. abschließbarer trockener Lagerraum;
- d. die durch das Arbowet [niederländisches Gesetz über Arbeitsbedingun- gen] und die Arbo-Vorschriften vorgeschriebenen Einrichtungen.
- 11.2. Der Auftraggeber trägt die Gefahr und haftet für Schäden durch Beschädigung, Diebstahl oder Verlust von Sachen des Auftragnehmers, des Auftraggebers und Dritter, darin inbegriffen etwa Werkzeuge, für das Werk bestimmte Mate- rialien oder bei dem Werk eingesetzte Geräte, die sich am Einsatzort oder in dessen Nähe oder an einem anderen vereinbarten Ort befinden.
- 11.3. Ungeachtet der Regelung in Absatz 2 dieses Artikels ist der Auftraggeber ver- pflichtet, sich angemessen gegen die in jenem Absatz genannten Gefahren zu versichern. Darüber hinaus hat der Auftraggeber das Arbeitsrisiko der ein- zusetzenden Geräte zu versichern. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf erstes Verlangen eine Kopie der betreffenden Versicherung(en) und einen Nachweis über die Zahlung des Beitrags zu schicken. Im Schadensfall ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schaden zur weiteren Behandlung und Abwick- lung umgehend seiner Versicherungsgesellschaft zu melden.
Artikel 12: Übergabe der Werks
- 12.1. Das Werk gilt in folgenden Fällen als übergeben:
- a. wenn der Auftraggeber das Werk akzeptiert hat;
- b. wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch genommen hat. Wenn der Auftraggeber einen Teil des Werks in Gebrauch nimmt, gilt dieser Teil als übergeben;
- c. wenn der Auftragnehmer demAuftraggeber schriftlich mitgeteilt hat, dass das Werk fertiggestellt ist und der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung schriftlich mitgeteilt hat, dass das Werk nicht akzeptiert wird;
- d. wenn der Auftraggeber die Abnahme des Werks aufgrund kleiner Mängel oder fehlender Teile verweigert, die innerhalb von 30 Tagen behoben oder nachgeliefert werden können und die der Ingebrauchnahme des Werks nicht im Wege stehen.
- 12.2. Wenn der Auftraggeber das Werk nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, den Auf- tragnehmer davon schriftlich unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber muss demAuftragnehmer die Gelegenheit bieten, die Über- gabe des Werks nachzuholen.
- 12.3. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf Ansprüche Dritter für Schäden an nicht übergebenen Teilen des Werks infolge eines Ge- brauchs von bereits übergebenen Teilen des Werks.
Artikel 13: Haftung
13.1. Im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses ist der Auftragnehmer unter Berücksichtigung von Artikel 14 verpflichtet, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nachzuholen.
- 13.2. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Leistung von Schadenersatz – un- abhängig von der Rechtsgrundlage – beschränkt sich auf den Schaden, gegen den der Auftragnehmer im Rahmen einer von ihm oder für ihn abgeschlosse- nen Versicherung versichert ist. Der Umfang dieser Verpflichtung übersteigt jedoch unter keinen Umständen den Betrag, der im betreffenden Fall aufgrund dieser Versicherung ausgezahlt wird.
- 13.3. Sollte sich der Auftragnehmer aus irgendeinem Grund nicht auf die Beschrän- kung aus Absatz 2 dieses Artikels berufen können, beschränkt sich die Scha- denersatzverpflichtung auf maximal 15 % der gesamten Auftragssumme (exkl. Mehrwertsteuer). Wenn der Vertrag aus Teilen oder Teillieferungen besteht, ist diese Verpflichtung auf maximal 15 %der Auftragssumme (exkl. Mehrwertsteu- er), die auf diesen Teil oder diese Teillieferung entfällt, beschränkt. Bei Dau- erschuldverhältnissen ist die Schadenersatzverpflichtung auf maximal 15 % der Auftragssumme (exkl. Mehrwertsteuer) beschränkt, die für die letzten zwölf Monate vor dem schadenverursachenden Ereignis geschuldet war.
- 13.4. Nicht für einen Schadenersatz in Betracht kommen:
- a. Folgeschäden. Unter Folgeschäden werden unter anderem verstanden: Stillstandskosten, Produktionsverlust, entgangener Gewinn, Vertragsstra- fen, Transportkosten sowie Reise- und Aufenthaltskosten;
- b. Obhutsschäden. Unter Obhutsschäden werden u.a. Schäden verstanden, die durch die Ausführung des Werks oder während der Ausführung des Werks an Sachen entstehen, an denen gearbeitet wird oder die sich in der Nähe der Stelle befinden, an der gearbeitet wird;
- c. Schäden, die vorsätzlich oder bewusst fahrlässig von Hilfspersonal oder nicht leitenden Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht wurden.
- Der Auftraggeber kann sich nach Möglichkeit gegen diese Schäden versichern.
- 13.5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die infolge einer minderwertigen Bearbeitung an von demAuftraggeber oder in dessen Namen bereitgestellten Materialien entstehen.
- 13.6. Auftraggeber schützt den Auftragnehmer vor jedwelcher Haftung Dritten ge- genüber bezüglich Haftung für Produkte als Folge von einem Mangel eines Produktes, welches vomAuftraggeber an Dritte geliefert worden ist und wovon die vomAuftragnehmer gelieferten Produkte oder Materialien ein Teil sind. Auf- traggeber muss alle vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang erlittenen Schaden, worunter die (totalen) Kosten von Verteidigung ersetzen.
Artikel 14: Garantie und sonstige Ansprüche
- 14.1. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, garantiert der Auftragnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Abnahme/Lieferung die mangelfreie Aus- führung der vereinbarten Leistung, wie in den nachstehenden Absätzen näher geregelt.
- 14.2. Wenn die Parteien abweichende Garantiebedingungen vereinbart haben, findet die Regelung aus diesem Artikel uneingeschränkt Anwendung, sofern diese mit den abweichenden Garantievereinbarungen vereinbar sind.
- 14.3. Wenn die vereinbarte Leistung nicht mangelfrei ausgeführt wurde, wird der Auftragnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums frei entscheiden, ob er die einwandfreie Ausführung der Leistung nachholt oder dem Auftraggeber einen verhältnismäßigen Teil der Auftragssumme gutschreibt.
- 14.4. Falls sich der Auftragnehmer für eine nachträgliche einwandfreie Ausführung der Leistung entscheidet, legt er selbst die Art und Weise sowie den Zeitpunkt der Ausführung fest. Der Auftraggeber muss demAuftragnehmer in jedem Fall die Gelegenheit dazu bieten. Wenn die vereinbarte Leistung (auch) aus der Bearbeitung von Material bestand, das der Auftraggeber anzuliefern hat, muss der Auftraggeber auf eigene Rechnung und Gefahr neues Material anliefern.
- 14.5. Teile oder Materialien, die der Auftragnehmer ausbessert oder austauscht, muss der Auftraggeber demAuftragnehmer zuschicken.
- 14.6. Der Auftraggeber trägt:
- a. alle Transport- oder Versandkosten;
- b. Kosten für Demontage und Montage;
- c. Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Vergütung der Reisezeit.
- 14.7. Der Auftraggeber kann einen Garantieanspruch erst dann geltend machen, wenn er seine gesamten Verpflichtungen erfüllt hat.
- 14.8. a. Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen für Mängel, die beruhen auf:
- - normalem Verschleiß;
- - unsachgemäßem Gebrauch;
- - einer unterbliebenen oder falsch ausgeführten Wartung;
- - einer Installation, Montage, Änderung oder Reparatur durch den Auftrag- geber oder Dritte;
- - Mängeln an Sachen, die vom Auftraggeber stammen oder von diesem vorgegeben wurden, oder deren mangelnder Eignung;
- - Mängeln an von demAuftraggeber verwendeten Materialien oder Hilfsmit- teln oder deren mangelnder Eignung.
- b. Ein Garantieanspruch besteht nicht für:
- - gelieferte Sachen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren;
- - die Prüfung und Reparatur von Sachen des Auftraggebers;
- - Teile, für die eine Herstellergarantie gewährt wurde.
- 14.9. Die Regelungen in Absatz 3 bis 8 dieses Artikels finden entsprechende An- wendung bei etwaigen Ansprüchen des Auftraggebers aufgrund einer Nicht- leistung, einer mangelnden Konformität oder irgendeines anderen Umstandes.
Artikel 15: Rügepflicht
- 15.1. Der Auftraggeber kann sich auf einen Mangel der Leistung nicht mehr berufen, wenn er diesen nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, schriftlich ge- genüber demAuftragnehmer gerügt hat.
- 15.2. Der Auftraggeber muss Beanstandungen in Bezug auf die Rechnung inner- halb der Zahlungsfrist schriftlich beim Auftragnehmer eingereicht haben; an- derenfalls verfallen alle Rechte. Wenn die Zahlungsfrist mehr als dreißig Tage beträgt, muss der Auftraggeber innerhalb von dreißig Tagen nach dem Rech- nungsdatum schriftlich gerügt haben.
Artikel 16: Nicht abgenommene Sachen
- 16.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Sache(n), die den Gegenstand des Ver- trags bildet (bilden), nachAblauf der Lieferzeit oder Ausführungsfrist amverein- barten Ort tatsächlich abzunehmen.
- 16.2. Der Auftraggeber muss kostenlos jede Mitwirkung leisten, die erforderlich ist, damit der Auftragnehmer die Sache(n) ausliefern kann.
- 16.3. Nicht abgenommene Sachen werden auf Rechnung und Gefahr desAuftragge- bers gelagert.
- 16.4. Bei Verstößen gegenAbsatz 1 oder 2 diesesArtikels schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, nachdem der Auftragnehmer ihn in Verzug gesetzt hat, pro Verstoß und Tag eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,- 1, maximal jedoch 25.000,- 1. Diese Vertragsstrafe kann neben einem gesetzlichen Schadener- satzanspruch gefordert werden.
Artikel 17: Bezahlung
- 17.1. Die Bezahlung erfolgt am Sitz des Auftragnehmers oder auf ein von demAuf- tragnehmer anzugebendes Konto.
- 17.2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum.
- 17.3. Wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, ist er verpflichtet, anstelle der Bezahlung des vereinbarten Geldbetrags einem Ersu- chen des Auftragnehmers um Naturalrestition nachzukommen.
- 17.4. Ein Recht des Auftraggebers, seine Forderungen gegen denAuftragnehmer zu verrechnen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ist ausge- schlossen, es sei denn, demAuftragnehmer wurde ein gerichtlicher Zahlungs- aufschub gewährt, der Auftragnehmer ist insolvent oder für den Auftragnehmer gilt das gesetzliche Schuldenregulierungsverfahren.
- 17.5. Unabhängig davon, ob der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat, sind alle Beträge, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertrags schuldet oder schulden wird, sofort fällig, wenn:
- a. eine Zahlungsfrist überschritten wurde;
- b. der Auftraggeber seine Verpflichtungen aus Artikel 16 nicht erfüllt;
- c. die Insolvenz des Auftraggebers beantragt wurde oder er Zahlungsauf- schub beantragt hat;
- d. Sachen oder Forderungen des Auftraggebers gepfändet werden;
- e. der Auftraggeber (Gesellschaft) aufgelöst oder abgewickelt wird;
- f. der Auftraggeber (der eine natürliche Person ist) einen Antrag auf Zulas- sung zu dem gesetzlichen Schuldensanierungsverfahren stellt, entmün- digt wird oder verstorben ist.
- 17.6. ImFalle eines Zahlungsverzugs schuldet der Auftraggeber demAuftragnehmer für den betreffenden Betrag Zinsen ab demTag, der demTag folgt, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber den betref- fenden Betrag bezahlt hat. Wenn die Parteien keine Zahlungsfrist vereinbart haben, sind Zinsen nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen. Der Zinssatz beträgt 12 %pro Jahr oder entspricht demhöheren gesetzlichen Zins- satz. Für die Berechnung der Zinsen gilt ein Teil des Monats als voller Monat. Stets nach Ablauf eines Jahres erhöht sich der zu verzinsende Betrag um die für dieses Jahr geschuldeten Zinsen.
- 17.7. Der Auftragnehmer ist befugt, die Forderungen, die der Auftraggeber gegen ihn hat, mit Forderungen zu verrechnen, die mit dem Auftragnehmer verbun- dene Unternehmen gegen den Auftraggeber haben. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer befugt, die Forderungen, die er gegen den Auftraggeber hat, mit Forderungen zu verrechnen, die der Auftraggeber gegen mit demAuftrag- nehmer verbundene Unternehmen hat. Ferner ist der Auftragnehmer befugt, Forderungen, die der Auftraggeber gegen ihn hat, mit Forderungen zu ver- rechnen, die er gegen mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen hat. Unter verbundenen Unternehmen werden verstanden: alle Unternehmen, die zur selben Gruppe im Sinne von Artikel 2:24b des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande gehören, und eine Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande.
- 17.8. Falls eine fristgerechte Bezahlung unterbleibt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Erstattung aller außergerichtlichen Kosten, mindestens je- doch 75,- 1.
- Diese Kosten werden anhand der folgenden Tabelle berechnet (Hauptsumme inkl. Zinsen):
- auf die ersten 3.000,- 1 15 %
- auf den Mehrbetrag bis 6.000,- 1 10 %
- auf den Mehrbetrag bis 15.000,- 1 8 %
- auf den Mehrbetrag bis 60.000,- 1 5 %
- auf den Mehrbetrag ab 60.000,- 1 3 %
- Wenn die tatsächlich aufgewendeten außergerichtlichen Kosten den Betrag, der sich aus der obenstehenden Berechnung ergibt, übersteigen, sind diese tatsächlichen Kosten zu erstatten.
- 17.9. Wenn der Auftragnehmer in einem Gerichtsverfahren vollständig oder über- wiegend obsiegt, trägt der Auftraggeber alle Kosten, die der Auftragnehmer in Verbindung mit diesem Verfahren aufgewendet hat.
Artikel 18: Sicherheiten
- 18.1. Ungeachtet der vereinbarten Zahlungskonditionen ist der Auftraggeber ver- pflichtet, auf erste Anforderung des Auftragnehmers eine nach dessen Auffas- sung ausreichende Sicherheit für die Zahlung zu leisten. Wenn der Auftrag- geber dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, gerät er sofort in Verzug. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag aufzulösen und den ihm entstandenen Schaden bei demAuftraggeber geltend zu machen.
- 18.2. Der Auftragnehmer bleibt Eigentümer der gelieferten Sachen, solange der Auf- traggeber:
- a. nicht seine gesamten Verpflichtungen aus sämtlichen mit dem Auftrag- nehmer geschlossenen Verträgen erfüllt hat;
- b. Forderungen, die aus der Nichterfüllung der oben genannten Verträge resultieren, wie etwa Schadenersatz, Vertragsstrafe, Zinsen und Kosten, nicht beglichen hat.
- 18.3. Solange auf den gelieferten Sachen ein Eigentumsvorbehalt lastet, darf der Auftraggeber diese nur imRahmen der normalen Ausübung seines Geschäfts- betriebs belasten oder veräußern. Diese Klausel entfaltet dingliche Wirkung (goederenrechtelijke werking).
- 18.4. Nachdem sich der Auftragnehmer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen hat, darf er die gelieferten Sachen zurückholen. Der Auftraggeber wird dabei jegli- che Mithilfe leisten.
- 18.5. Wenn der Auftraggeber, nachdem der Auftragnehmer die Sachen vertragsge- mäß an ihn geliefert hat, seine Verpflichtungen erfüllt hat, lebt der Eigentums- vorbehalt in Bezug auf diese Sachen dennoch wieder auf, wenn der Auftrag- geber seine Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
- 18.6. Der Auftragnehmer besitzt an allen Sachen, die er aus irgendeinemGrund vom Auftraggeber erhalten hat oder erhalten wird, und an allen Forderungen, die er gegen den Auftraggeber hat oder möglicherweise erwirbt, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht.
Artikel 19: Rechte an geistigem Eigentum
- 19.1. Der Auftragnehmer gilt als Urheber, Entwickler oder Erfinder der im Rahmen des Vertrags zustande gekommenen Werke, Modelle oder Erfindungen. Daher hat allein der Auftragnehmer das Recht, ein Patent, eine Marke oder ein Ge- schmacksmuster anzumelden.
- 19.2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber bei der Ausführung des Ver- trags keine Rechte an geistigem Eigentum.
- 19.3. Wenn die von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistung (auch) aus der Lieferung von Computersoftware besteht, wird dem Auftraggeber nicht der Quellcode übertragen. Der Auftraggeber erwirbt ausschließlich zum Zwecke des normalen Gebrauchs und der einwandfreien Funktionsfähigkeit der Sache eine nicht exklusive, weltweite und unbefristete Lizenz zur Nutzung der Com- putersoftware. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Lizenz zu übertra- gen oder eine Unterlizenz zu erteilen. Verkauft der Auftraggeber die Sache an einen Dritten, geht die Lizenz von Rechts wegen auf den Erwerber der Sache über.
- 19.4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber infolge einer Verletzung von Rechten Dritter an geistigem Eigentum entstehen. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer schadlos in Bezug auf jeden Anspruch Dritter in Bezug auf eine Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum.
Artikel 20: Übertragung von Rechten oder Pflichten
- Der Auftraggeber kann jegliche Rechte oder Pflichten aus diesen allgemeinen Bedingungen oder dem (den) zugrundeliegenden Vertrag (Verträgen) ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder übertragen noch verpfän- den. Diese Klausel entfaltet dingliche Wirkung (goederenrechtelijke werking).
Artikel 21: Kündigung des Vertrags oder Rücktritt von dem Vertrag
- 21.1. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers nicht befugt, den Vertrag zu kündigen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Sollte der Auftrag- nehmer zustimmen, schuldet der Auftraggeber demAuftragnehmer eine sofort fällige Entschädigung in Höhe des vereinbarten Preises abzüglich der Einspa- rungen, die dem Auftragnehmer infolge der Beendigung zugutekommen. Die Entschädigung beträgt mindestens 20 % des vereinbarten Preises.
- 21.2. Wenn der Preis von den von demAuftragnehmer tatsächlich aufzuwendenden Kosten abhängig gemacht werden sollte (Regiebasis), wird die Entschädigung im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels auf die Summe aus Kosten, Arbeits- stunden und Gewinnen, die dem Auftragnehmer der Erwartung nach für den gesamten Auftrag entstanden beziehungsweise zugeflossen wären, veran- schlagt.
Artikel 22: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- 22.1. Anwendung findet das niederländische Recht.
- 22.2. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Ver- träge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und anderer inter- nationaler Regelungen, deren Ausschluss zulässig ist, ist ausdrücklich ausge- schlossen.
- 22.3. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist das amSitz des Auftragnehmers zuständige niederländische Zivilgericht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von dieser Ge- richtsstandsvereinbarung abzuweichen und die gesetzlichen Gerichtsstands- regelungen anzuwenden.
Diese Bedingungen stellen eine integrale Übersetzung der am 1. Januar 2019 bei der Geschäftsstelle des Gerichts Rotterdam hinterlegten niederländischen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Metaalunie dar. Für die Auslegung und Interpretation dieser Bedingungen ist die niederländische Fas- sung ausschlaggebend.